Arbeitsrecht und Sozialrecht bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht.
Das Fachgebiet des Arbeitsrechtes beinhaltet sämtliche Fragen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sei es bei Voll- oder bei Teilzeitarbeit oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ("400-EUR-Job"), sei es in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst. Es können sich beispielsweise Fragen ergeben im Zusammenhang mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses ( z.B. Prüfung des Arbeitsvertrages), mit Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), mit Abmahnungen und Kündigung oder auch dem Inhalt eins Arbeitszeugnisses.
Zu dem Fachgebiet des Sozialrechts gehören alle Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches -SGB- ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Fragen
- der Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Arbeitslosengeld II", "Hartz IV") ( SGB II)
- der Arbeitslosenversicherung / Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I) (SGB III)
- des Rentenrechtes (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente für langjährig Versicherte, etc. (SGB VI)
- des Schwerbehindertenrechtes (z.B. Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB -) (SGB IX)
- der Pflegeversicherung (SGB XI)
- der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
- der gesetzlichen Unfallversicherung (Ansprüche gegenüber Berufsgenossenschaften bei Arbeits- und Wegeunfällen und
bei Berufskrankheiten (SGB VII)
- der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwebsminderung, etc.) (SGB X!!)